Hochschulstudium trotz Behinderung
Kluge Köpfe sollen die Chance haben, an der Hochschule zu studieren. Körperliche oder psychische Beeinträchtigungen sowie chronische Krankheiten dürfen kein Hemmnis für einen Hochschul-Abschluss sein.
Um die bestehenden Hindernisse an den Schweizer Universitäten, ETH, Fachhochschulen und pädagogischen Schulen zu beseitigen, ist beherztes Handeln auf verschiedenen Ebenen gefragt. Dies verlangen auch die bestehenden gesetzlichen Grundlagen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Diese Website bietet den Überblick über das nötige Fachwissen für verschiedenste Zielgruppen:
- Politik
- Bauunternehmen und Architekturbüros
- Rektorate
- Studiengangsverantwortliche
- Dozierende
- EDV-Verantwortliche und Webmaster
- Administrativpersonal
- Hausdienst und technisches Personal
- Studierende
Für Menschen mit Behinderung, die sich für ein Hochschulstudium interessieren, steht das Portal uniability.ch bereit.
Nachteilsausgleich ist weder Lernzielanpassung noch Notenschutz
Nachteilsausgleich bedeutet nicht, die Lernziele anzupassen oder auf das Benoten gewisser Fächer/Aspekte zu verzichten.
- Der 2-teilige Artikel «Nachteilsausgleich – die neue Zauberformel?» erläutert das Grundverständnis und wie konkret vorgegangen werden soll:
– Teil 1: Grundverständnis
– Teil 2: konkrete Vorgehensweise
Erschienen im Informationsheft der Schweizerischen Vereinigung zugunsten von Personen mit Spina bifida und Hydrocephalus (SBH). - Der Artikel «Abgrenzung zwischen «Nachteilsausgleich» und «Notenschutz» auf der obligatorischen Bildungsstufe – eine Beurteilung aus rechtlicher Sicht» schafft Klarheit zwischen Nachteilsausgleich, Lernzielanpassung und Notenschutz – erschienen in der Schweizerischen Zeitschrift für Heilpädagogik.
Alle Hochschulen ab 2015 unter einem Gesetz
Seit 1.1. 2015 gilt das neue Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) inklusive Verordnung sowie die Konvention zwischen Bund und Kantonen. Damit sind die Grundlagen für eine neue gemeinsame hochschulpolitische Koordination des Hochschulraums Schweiz gelegt.
Menschen mit Behinderungen: besser ausgebildet, aber stärker armutsgefährdet
Während sich der Bildungsstand von Menschen mit Behinderungen verbessert hat, hat sich ihre finanzielle Situation verschlechtert. 10 Jahre nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) veröffentlicht das Bundesamt für Statistik (BFS) die ersten Zeitreihen.
NZZ Campus zum Thema Studium und Behinderung
Das Magazin «NZZ-Campus» beleuchtet in der Ausgabe von Juni 2014 das Thema Hochschulen, Studium, Berufseinstieg und Behinderungen aller Art aus verschiedenen Blickwinkeln:
Leitfaden für die Selbstevaluation und Empfehlungen an Hochschulen
Der Leitfaden zur Selbstevaluation der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW ermöglicht es Hochschulen, ihren Ist-Zustand zu evaluieren und Hindernisse zu identifizieren.
AGILE.CH Die Organisationen von Menschen mit Behinderung hat am 30.1.2012 Empfehlungen an die Hochschulen in Kurzform veröffentlicht. Die Hochschulen sind gesetzlich verpflichtet, das Nötige zu unternehmen, damit auch Menschen mit Behinderung ein Hochschulstudium absolvieren können.